Eigentlich sind es Stunden, die man als Gerichtsreporter in den oft stickigen, trostlosen und nicht selten abgrundtief hässlichen Sälen zubringt. Heute jedoch ist ein sogenannter Schiebetermin angesetzt in dem bereits seit zehn Verhandlungstagen andauernden Prozess. Von einem Schiebetermin sprechen Jurist*innen, wenn sie einen Tag meinen, der für den Fort- und Ausgang des Verfahrens inhaltlich höchstens marginal relevant, prozessual jedoch von immenser bürokratischer Wichtigkeit ist.
So kommen denn auch an diesem grauen Montag die drei Richter, die zwei Schöffinnen, die Staatsanwältin, die Stenotypistin, die zwei Angeklagten, ihre vier Verteidiger - und eben der eine pflichtbewusste Reporter in diesem verhangenen, wenn auch alles andere als hässlichen Gerichtssaal zusammen. Vierzehn Personen, die sich treffen, nur um sich zu treffen. Letzter Schultag vor den Ferien.
Die gelassene Atmosphäre gesprengt von vier Anwälten, die für ihren eigenen Termin eine Stunde zu früh aufgekreuzt sind und nun im Zuschauerraum Platz nehmen. Die unerwartete Anwesenheit der Berufskollegen sorgt für eine unterschwellige Spannung unter den Anwesenden Vertreter*innen der Jurisprudenz, die inhaltlich - wie sich gleich zeigen wird - durch nichts, aber auch gar nichts gerechtfertigt wird.
Um 10.15 Uhr ruft die Stenotypistin in der Sache L. und S. in Saal 324 auf. Alle nicht der Kammer angehörenden Beteiligten sind längst im Saal, es ist eine reine Formalie - symbolisch für den ganzen Termin. Das Gericht verspätet sich um wenige Minuten. Niemand beharrt auf Pünktlichkeit, die Juristerei im Zuschauerraum kichert, spielt am Handy und tuschelt über den Anzug eines Kollegen. Es mutet an, als seien sie noch immer die pubertären Primaner von einst.
"Heute haben wir ein kurzes Programm", kündigt der Vorsitzende an. Leises Geschmunzel im ehrwürdigen Rund. Es sollen zwei Urkunden aus dem Jahr 2011 verlesen werden. Würdevoll räuspert sich der Richter, bevor er zu seiner Rezitation anhebt. In würdevoller Monotonie führt der Jurist aus, welche Gründe das Amtsgericht U. seinerzeit hatte, in der betreffenden, das hiesige Verfahren nur am Rande berührenden Sache zu entscheiden.
Während der Vorsitzende liest, beschäftigen sich die Anwälte leise. Wie gelangweilte Schüler drehen sie Brillen und Bleistifte zwischen den Fingern, schieben Papierstapel von links nach rechts. Ein Angeklagter hat den Kopf auf den Ellbogen gestützt. Er ist über fünfzig, könnte in diesem Moment aber auch dreizehn Jahre alt sein und einem Religionslehrer zuhören. Sein Blick driftet ab zu den christlich inspirierten Gemälden an den Wänden des hohen, holzgetäfelten Saales. Der Fatalismus, der hier abgebildet ist, soll vielleicht unheilsschwanger über den mutmaßlichen Verbrechern wachen, verströmt in diesem Augenblick jedoch nichts als die staubig-verblassende Würde vergangener Tage und Wertesysteme.
Der zweite Angeklagte faltet die Hände, am Richtertisch tun es ihm die Schöffinnen und ein Mitglied der Kammer gleich. Nacheinander, dennoch kollektiv verschränken sie die Finger, manch einer schließt die Augen. Eine Art gelangweilten Gebets zu jener streng säkularen Macht, die ihnen diese Predigt geballter Irrelevanz beschert hat. Der Vorsitzende hustet kurz, doch die sich bahnbrechende Unterbrechung weilt nur wenige Sekunden, dann setzt der Ehrwürdige erneut an, um die Anwesenden ein zweites Mal in den Wachschlaf der Gerechten zu versetzen.
Um 10.45 ist die Lesung vorbei. Dem Angeklagten rutscht der Kopf aus der Hand, Johannes der Täufer an der Wand atmet sichtbar aus. Ein wenig Staub rieselt auf die ergrauten Häupter der Primaner. Schiebetermin überstanden.
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